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Carsharing: Wann haftet Mieter für Schäden?

Das Carsharing wird in Großstädten immer mehr genutzt. Hierbei stellen Anbieter, wie SIXT, Share Now etc.  dabei Fahrzeuge zur Verfügung, die von den Kunden gegen eine Gebühr genutzt werden.

Carsharing: Wer haftet für Schäden am Mietwagen?
Carsharing: Wer haftet für Schäden am Mietwagen?

Das Carsharing kann aber deutliche Spuren am Fahrzeug hinterlassen. Daher sollte der Kunde vor Übernahme des Fahrzeuges diesen auf Schäden überprüfen und diese dem Unternehmen anzeigen.

Fahrzeugschaden am Carsharing-Fahrzeug, den man nicht selbst verursacht hat – wann hafte ich als Kunde?

Was ist aber, wenn man keinen Schaden gesehen oder vorher vergessen hat das Fahrzeug auf solche zu kontrollieren. Haftet man dann dennoch für die Schäden, die der Nachfolger festgestellt hat?

Kontrolle des Nutzers auf Schäden vor dem Losfahren

Rechtlich gelten für die Nutzung der Fahrzeuge beim Carsharing die Rahmenbedingungen, die zwischen dem Anbieter und dem Kunden vereinbart werden. Dabei sehen häufig die AGB eine entsprechende Pflicht des Nutzers vor. So enthalten zum Beispiel die SIXT Geschäftsbedingungen einen expliziten Hinweis darauf, dass der Kunde vor dem Losfahren eine entsprechende Kontrolle durchzuführen hat.

Grundsätzlich gilt aber: Die Nachweispflicht für Schäden am Fahrzeug trägt nach der Rechtsprechung der Anbieter. Dies ist oft schwierig. Gerade bei Carsharing-Fahrzeugen, die im freien Straßenverkehr auf den nächsten Einsatz warten, ist eine Beschädigung durch Dritte bei vielen Schadenbildern mindestens genauso wahrscheinlich, wie eine Beschädigung durch einen Mieter.  Kunden sollten sich aber nicht darauf verlassen, dass es dem Anbieter kaum gelingt rechtssicher nachzuweisen, ob sie eventuell einen Schaden verursacht haben.  Daher sollte jeder Carsharing Kunde, das Auto auf Mängel prüfen, bevor er die Fahrt aufnimmt.

Sollten Sie von einem Carsharing-Anbieter in Höhe der vereinbarten Selbstbeteiligung in Anspruch genommen werden, lassen Sie sich hierzu unbedingt von unseren spezialisierten Rechtsanwälten beraten. Füllen Sie unser Kontaktformular aus.

Grit Rahn
Rechtsanwältin für Verkehrsrecht
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