JUSTUS Rechtsanwälte setzt Ihre Rechte als Autobesitzer in dem Abgasskandal bundesweit und ohne eigenes Kostenrisiko durch. Wir konnten schon in einigen Verfahren Urteile gegen VW und Audi erzielen. Sie finden unserer Kanzlei zentral in Berlin und Potsdam.

Wenn Sie mit Ihrem VW, Audi, Seat, Skoda oder Porsche, Mercedes Benz, BMW, Renault oder anderen Marken vom Abgasskandal betroffen sind, sollten Sie jetzt handeln. Denn durch Fahrverbote, Wertverlust des Fahrzeugs und Probleme beim Motorupdate erleiden Sie einen erheblichen Schaden. VW, Mercedes und BMW weigern sich beharrlich, Kunden für die Schäden im Abgasskandal zu entschädigen. Die Verjährung von Ansprüchen droht Ende 2018.
Beauftragen Sie uns ohne eigenes Kostenrisiko mit dem Sofortrechtsschutz von iubel. und auf Erfolgshonorarbasis. Die Erstberatung ist kostenfrei.
Wir vertreten Sie gegen
Was kann der Autobesitzer tun?
- Ist Ihr Fahrzeug betroffen, fordern wir den Kaufpreis zzgl. Anwaltskosten und Zinsen vom Hersteller ein und Sie geben das Fahrzeug zurück.
- Bestätigt sich der Verdacht, dass Autokäufer arglistig getäuscht worden sind, können Kunden den Kaufvertrag zudem anfechten und sich den Kaufpreises erstatten lassen (LG München I, Az. 23 O 23033/15). oder auch Schadenersatz verlangen (Landgericht Hildesheim vom 17. Januar 2017 , Az. 3 O 139/169). Die Täuschung durch VW ist inzwischen gerichtlich bestätigt.
- Finanzierte Autokäufe können widerrufen werden. Zum Widerruf von KFZ-Darlehen.
- Wir stellen Ihnen ein Musterschreiben zur Verfügung um Nachbesserungsansprüche geltend zu machen.
Chronologie und Urteile zum VW-Abgasskandal:
7/2019 AUDI Diesel Skandal: STA München ermittelt, dass Audi wohl seit fast 10 Jahren Abgasmanipulation durch 4 Manipulationen an Motorsteuerung und Abgasreinigung betreibt.
6/2019: Oberlandesgericht Koblenz verurteilt VW zur Zahlung von rund 25.000 € (Urteil vom 12.06.2019 – 5 U 1318/18). Dieses Urteil trifft den Konzern schwer und erhöht die Erfolgsaussichten der Dieselkäufer!
5/2019 Landgericht Neuruppin vom 28.05.2019, AZ: 31 O 185/18, Justus Rechtsanwälte erzielt gegen VW 12.000,- € Schadenersatz zzgl. Zinsen
10/2018 Fahrverbote in Berlin: das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden, dass der Senat spätestens ab Mitte 2019 Fahrverbote für Dieselautos in mehreren Straßenabschnitten einführen muss. Betroffen sind Fahrzeuge mit Dieselmotoren der Abgasklassen Euro 1 bis Euro 5.
3/ 2018: Androhung Zwangsstillegung bzw. Betriebsuntersagung durch Zulassungstellen
27.02.2018: Bundesverwaltungsgericht (BVerwG 7 C 26.16 und BVerwG 7 C 30.17 ) macht Fahrverbote in Kommunen und Städten möglich. Klagen der DUH deutsche Umwelthilfe e.V. bestätigt.
2/2018: Falsche Abgasssoftware in BMW 5er und 7er
Laut NTV Nachrichten vom 25.02.2018 soll der Autohersteller BMW 11.700 Dieselautos (5er und 7er BMWs) mit einer falschen Abgas-Software ausgestattet haben.
2/ 2018: Das Bundesverwaltungsgericht vertagt die Entscheidung über ein Diesel-Fahrverbot. Nach einer mehrstündigen Verhandlung ist in Leipzig noch keine Entscheidung gefallen. Diese will das Bundesverwaltungsgericht nun am 27. Februar verkünden.
Jetzt Klage einreichen mit spezialisierten Rechtsanwälten im Diesel-Abgasskandal in Berlin und Potsdam
- Ist Ihr Auto betroffen?
Sie können auch selbst prüfen, ob in Ihrem Fahrzeug die Manipulationssoftware eingebaut ist. Dazu benötigen Sie die Fahrzeug-Identifizierungsnummer (alter Name: Fahrgestellnummer). Diese finden Sie in der Zulassungsbescheinigung Teil I (alter Name: Fahrzeugschein) in der Zeile 4 oder im Auto auf der Fahrerseite zwischen Armaturenbrett und Windschutzscheibe. Die Nummer geben Sie auf der entsprechende Webseite (z.b. www.volkswagen.de/info) ein und bekommen dann Auskunft, ob in Ihrem Fahrzeug die Manipulationssoftware eingebaut ist.
Ihre Rechte im VW Abgasskandal gegenüber VW, Skoda, Audi und Seat sollten Sie dann umgehend wahrnehmen, zumal in vielen Fällen die Gewährleistungansprüche bereits verjährt sein könnten, bzw. die Verjährung in Kürze einzutreten droht.
- Nachbesserung
Halter von Fahrzeugen mit dem betroffenen Dieselmotor haben gegen den Verkäufer einen Anspruch auf Nachbesserung. Sie müssen dazu aber den Händler schriftlich zur Nachbesserung innerhalb einer angemessenen Frist auffordern.
- Rücktritt vom Kaufvertrag
Ist der Verkäufer schriftlich zur Nachbesserung aufgefordert aber nach angemessener Frist die manipulierten Abgassoftware nicht ausgetauscht, so kann der Käufer vom Kaufvertrag zurücktreten (§§ 434 Abs. 1 Satz 1, 437, 440, 323 BGB). Angemessen ist heir wohl eine Frist von etwa 2 Monaten zur Nachbesserung. Nach einigen Urteilen ist eine Fristsetzung zur Nachbesserung nicht nötig (z.B. Landgericht Krefeld). Es ist aber zu empfehlen, den Ablauf der Nachfrist abzuwarten.
- Minderung des Kaufpreises wegen Sachmangel
Wenn die Nachbesserung nicht gelingt, kann ein Käufer neben dem Rücktritt auch den Kaufpreis mindern (§ 441 BGB). Wire hoch der Scahden und damit der Minderungsbetrag wegen der Manipulationssoftware ist, kann mangels Rechtsprechung nur geschätzt oder durch Gutachter bewertet werden.
- Widerruf des Autokredites oder der Autofinanzierung
In vielen Fällen sind bei Autofinanzierungen / Autokrediten die Widerrufsbelehrungen fehlerhaft, so dass Sie den Autokredit wiederrufen können, mit der Folge der Rückerstattung der Darlehensraten. Lesen Sie hier alles zum Widerruf der Autofinanzierung
Die Aussichten für die Rückabwicklung des Kaufs der betroffenen umwelt- und gesundheitsschädlichen PKW sind gut. Es gibt mittlerweile mittlerweile bundesweit im VW Abgasskandal Urteile, nach denen Autohändler verurteilt wurden, die manipulierten Autos zurück zu nehmen.
Lassen Sie sich daher nicht vertrösten, sondern lassen Sie rechtzeitig den Rücktritt vom Kaufvertrag erklären und klagen ggf. den Kaufpreis, abzüglich einer Nutzungsentschädigung ein.
Es ist durchaus naheliegend, dass bald sämtliche maipulierten Dieselautos im VW Abgasskandal die Teilnahme am Straßenverkehr untersagt wird und dies aufgrund der 5 – 10fachen Überschreitung der Eurogrenznorm auch zu Recht.
Urteile pro Autokäufer im VW Abgasskandal:
- Landgericht Lüneburg vom 2. Juni 2016, Az. 4 O 3/16 (Rücknahme VW-Passat durch Autohändler).
- Landgericht Krefeld hat in seinem Urteil vom 14. September 2016 – 2 O 83/16 (Rücktritt auch ohne Fristsetzung zur Nachbesserung, da nicht bloß unerhebliche Pflichtverletzung i.S.v. § 323 Abs. 5 Satz 2 BGB).
- Landgericht München I, Urteil vom 14. April 2016, Az. 23 O 23033/15
- Landgericht Krefeld, Urteile vom 14. September 2016, Az. 2 O 72/16 und 83/16
- Landgericht Oldenburg, Urteil vom 1. September 2016, Az. 16 O 790/16;
- Landgericht Braunschweig, Urteil vom 12. Oktober 2016, Az. 4 O 202/16
- Landgericht München II, Urteil vom 15.11.2016, (Az. 12 O 1482/16 – nicht rechtskräftig)
- Landgericht Hildesheim vom 17. Januar 2017 , Az. 3 O 139/169 – Schadenersatz wegen Verbrachertäuschung
- Landgericht Köln , Urteil zur Abwicklung beim Leasing (Az. 32 O 191/16)
- Landgericht Neuruppin vom 28.05.2019, AZ: 31 O 185/18, Justus Rechtsanwälte erzielt gegen VW 12.000,- € Schadenersatz zzgl. Zinsen
- Oberlandesgericht Koblenz verurteilt VW zur Zahlung von rund 25.000 € (Urteil vom 12.06.2019 – 5 U 1318/18)
Auch Mercedes-Benz, Opel, BMW und Renault unter Druck
Rückrufanordnung von Vito, GLC und C-Klasse 220d Modellen im Juni 2018 angeordnet. Lesen Sie HIER welche Ansprüche Sie geltend machen sollten.
Die Abgas-Nachmessungen des Kraftfahrt-Bundesamts (KBA) an Diesel-Autos haben Folgen für weitere Autohersteller. Neben den Marken des Volkswagen-Konzerns – VW, Audi und Porsche – sollen auch Mercedes, Opel und Renault gezwungen sein, Autos zurückzurufen. Insgesamt 630.000 Autos seien davon betroffen.
Lesen Sie hier Alles zum Diesel Abgasskandal
Beauftragen Sie uns ohne eigenes Kostenrisiko und
auf Erfolgshonorar
Wir bieten Ihnen eine kostenfreie Erstberatung und Anfrage bei Ihrer Rechtsschutzversicherung. Füllen Sie hierzu einfach unser Kontaktformular aus oder sprechen Sie direkt mit einem spezialisierten Rechtsanwalt.
Die Kosten zur gerichtlichen Durchsetzung notwendigen Kosten trägt ihre Rechtsschutzversicherung, Sie vereinbaren ein Erfolgshonorar oder die Kosten werden von einem Prozesskostenfinanzierer übernommen.
Spezialisierte Rechtsanwälte im VW Abgasskandal mit Büro in Berlin und Potsdam
Ansprechpartnerin:
Rechtsanwältin Grit Rahn, Büro Potsdam und Berlin
E-Mail: Rahn@kanzleimitte.de
Telefon: 030-440 449 66
Telefax: 030-440 449 56
Verkehrsrecht, Strafrecht, Arbeitsrecht, Versicherungsrecht
Rechtsanwältin Grit Rahn in Berlin und Potsdam
- Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Potsdam
- Referendariat am Brandenburgischen Oberlandesgericht und Kapstadt/Südafrika
- 2010 Assessorin in einer bundesweit tätigen auf dem Gebiet des Verkehrsrechts spezialisierte Anwaltskanzlei
- 2011 Zulassung als Rechtsanwältin
- 2011 bis 2015 angestellte Anwältin in einer auf Verkehrsrecht spezialisierten Kanzlei in Potsdam
- 2016 bis 2017 Elternzeit
- seit Juni 2017 angestellte Rechtsanwältin der Kanzlei JUSTUS Rechtsanwälte
- seit 2011 Privatdozentin für die Ausbildung von Rechtsfachwirten/innen mit Schwerpunkt Strafrecht und Strafverfahrensrecht bei der Urania Schulhaus GmbH
- 2013 bis 2014 theoretische Fachanwaltsausbildung zur Fachanwältin für Verkehrsrecht
- Mitglied der Rechtsanwaltskammer Brandenburg
Rechtsanwalt Michael Kraft
Nach dem Abitur absolvierte Rechtsanwalt Kraft eine Ausbildung zum Groß- und Außenhandelskaufmann.
Anschließend studierte er in Konstanz Jura und absolvierte das Referendariat in Karlsruhe.
Seit 1998 ist er als Rechtsanwalt zugelassen.
Rechtsanwalt Michael Kraft setzt seine Tätigkeitsschwerpunkte in den Rechtsgebieten Verkehrsrecht, Vertragsrecht und Versicherungsrecht und bringt viel Prozesserfahrung und hervorragende Expertise mit.
Rechtsanwalt Kraft hat 2018 den Fortbildungskurs zum Fachanwalt für Versicherungsrecht erfolgreich absolviert.
Studium der Rechtswissenschaften und Mathematik in Göttingen und Wien. Referendariat in Berlin.
Zulassung zum Rechtsanwalt im Oktober 2002.
Rechtsanwalt Steffan ist Inhaber der Kanzlei JUSTUS Rechtsanwälte
und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht.
Seit Beginn seiner anwaltlichen Tätigkeit ist Herr Steffan in den Rechtsgebieten Bankrecht und Kapitalmarktrecht, Versicherungsrecht, Arbeitsrecht und Bau- und Immobilienrecht tätig.
Hier hat er die Fachanwaltslehrgänge zum
- Fachanwalt für Arbeitsrecht,
- Fachanwalt für Bau – und Architektenrecht,
- Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht,
- Fachanwalt für Versicherungsrecht
erfolgreich absolviert.