Videobeweis: Messfehler bei Geschwindigkeitsmessung

Geschwindigkeitsmessung mit Videobeweis

Bei Geschwindigkeitsmessung durch Videonachfahrsysteme kann es leicht zu Messfehlern kommen. Bußgeldbescheide mit Videobeweis können angefochten werden.

Verkehrssicherheit sollte immer an erster Stelle stehen, Rechtssicherheit jedoch nicht missachtet werden.

Geschwindigkeitsmessungen durch Videobeweis
Videoaufnahme als Beweis durch Polizeistreife

Unrechtmäßige Bußgeldbescheide, die aufgrund von Messfehlern der Geschwindigkeitsmessung mit Videobeweis erlassen wurden, müssen nicht einfach hingenommen werden.

Natürlich soll sich jeder an vorgegebene Geschwindigkeiten halten, kommt es jedoch zu Ausrutschern, kann dies schnell teuer werden, oder Sie sogar Ihren Führerschein kosten.

Das Videonachfahrsystem

Meistens wird das System „ProViDa“ (Proof-Video-Data-System) verwendet. In zivilen Polizeifahrzeugen werden hier ein Messgerät, eine Videokamera und ein Steuergerät installiert. Auch „TRAFFIPAX Speedophot“, „Multanova 6F“ und „M5 Radar“ können im mobilen Bereich eingesetzt werden.

Durch diese Systeme wird es der Polizei ermöglicht eine Geschwindigkeitsmessung mit Videobeweis durch Nachfahren durchzuführen.

Ungenauigkeiten bei der Messung

Bei dieser Art der Radarkontrolle kommt es leicht zu Messfehlern. Wird die Messung nicht sorgfältig genug durchgeführt, ist sie mangelhaft.

Auswirkungen für Fahrer

Nach der Auswertung der Videoaufnahmen bekommen die Fahrer ggf. einen Bußgeldbescheid. Strafen können deutlich höher ausfallen, als es rechtmäßig wäre.

Diese Messfehler der Geschwindigkeitsmessung mit Videobeweis müssen nicht akzeptiert werden. Weist das als Beweis verwendete Video Mess- oder Bedienungsfehler auf, kann es nicht verwendet werden. Oft kann durch leichte Messfehler auch ein höherer Toleranzabzug erstritten werden.

Justus empfiehlt:

Lassen Sie ein Gutachten erstellen, um festzustellen, ob Messfehler vorlagen. Rechtsschutzversicherungen übernehmen in der Regel die Kosten für erforderliche Sachverständigengutachten und die anwaltliche Vertretung.

FAQ:

Wie funktioniert dieses System?

Von einem fahrenden Polizeiauto aus werden verdächtige Fahrzeuge gefilmt. Hiervon bekommen Fahrer dieser oft nichts mit, da es keinen Lichtblitz gibt und die Messgeräte nach außen fast nicht erkennbar sind. Außerdem erkennen auch (rechtlich nicht erlaubte) Radarwarner die ProViDa-Systeme nicht. Nach der Messung werden die Videoaufnahmen ausgewertet, um festzustellen ob die vorgeschriebene Geschwindigkeit überschritten wurde.

Welche Ungenauigkeiten können bei „ProViDa“ auftreten?

Bei der Geschwindigkeitsmessung mit Videobeweis können einige Fehlerquellen auftreten:

  • Einen ersten Orientierungswert bringt meist die Geschwindigkeitsanzeige auf dem Tacho des Polizeiautos. Wird dieser jedoch nicht regelmäßig geeicht, kann er sehr ungenau sein.
  • Der Verfolgungsabstand sollte während der Geschwindigkeitsmessung mit Videobeweis möglich gleich bleiben.
  • Die gemessene Strecke muss gerade und lang genug sein: Die Mindestlänge beträgt ca. 300m (OLG Hamm VRS 50, 70), auf Autobahnen sogar 1000m (OLD Düsseldorf DAR 93, 361).
  • Gerade nachts treten häufig Fehler auf, da die Strecke oft schlecht einschätzbar ist.
  • Außerdem müssen Kamera und Messgeräte für den Videobeweis der Geschwindigkeitskontrolle richtig aufgestellt sein, da ansonsten eine neue Messung gestartet werden müsste.

Welche Ungenauigkeiten können bei „TRAFFIPAX Speedophot“, „Multanova 6F“ und „M5 Radar“ auftreten?

  • Bei diesen Geräten besteht hauptsächlich die Gefahr, dass großflächige Gegenstände reflektieren, da die Geräte Geschwindigkeitsmessungen mit Videobeweis durch elektromagnetische Wellen aufzeichnen und diese möglicherweise nicht nur von dem betroffenen Auto zurückgeworfen werden.
  • Ein weiterer Grund für Messfehler beim „TRAFFIPAX Speedophot“ ist das falsche Aufstellen des Geräts. Etwa darf es nicht in Außenkurven platziert werden.
  • Bei „Multanova 6F“ kann es durch Fahrspurwechsel der gefilmten Fahrzeuge zu Messfehlern kommen.

Wie könne Sie gegen einen Bußgeldbescheid vorgehen?

Gegen Bußgeldbescheide aufgrund von Geschwindigkeitsmessungen mit Videobeweis kann ofterfolgreich Einspruch eingelegt werden.

Wie können Sie Ihren Einspruch begründen?

Bei ProViDa-Systemen werden bei Geschwindigkeiten von bis zu 100 km/h 5km/h Toleranz abgezogen, bei Geschwindigkeiten über 100 km/h dann 5% der gefahrenen Geschwindigkeit. Ist der Tacho des Polizeifahrzeugs jedoch nicht geeicht oder fehlt das Video ist ein Toleranzabzug von bis zu 20% erforderlich. Geschieht dies jedoch nicht, kann die Strafe deutlich höher ausfallen, als es rechtmäßig wäre.

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