OLG Hamm BGH zum Mangel bei 10 % Mehrverbrauch
Zu hoher Kraftstoffverbrauch berechtigt zum Rücktritt vom Autokauf

Ein Rücktritt vom Vertrag beim Autokauf wegen zu hohem Kraftstoffverbrauch (über 10%) ist möglich, wenn der Verkäufer zuvor einen besseren Kraftstoffverbrauch versprochen hat.
Das hat das OLG Hamm in einem am Donnerstag veröffentlichten rechtskräftigen Urteil entschieden.
Bereits vor drei Jahren wollte der verärgerte Autokäufer den Kaufvertrag annullieren, weil der Verbrauch seines Neuwagen um mehr als zehn Prozent höher war als in dem Verkaufsprospekt angegeben.
Kraftstoffverbrauch: Fehlen einer wesentlichen Eigenschaft:
Die Richter des Oberlandesgerichts (OLG) Hamm gaben dem Kläger Recht (Urt. v. 07.02.2013, Az. I-28 U 94/12). Er sei zum Rücktritt berechtigt, weil dem Fahrzeug eine Beschaffenheit fehle, die der Käufer nach dem Verkaufsprospekt habe erwarten dürfen.
Der Käufer müsse zwar wissen, dass die tatsächlichen Verbrauchswerte von zahlreichen Einflüssen und der individuellen Fahrweise abhingen und nicht mit Prospektangaben gleichzusetzen seien.
Er könne aber erwarten, dass die im Prospekt angegebenen Werte unter Testbedingungen reproduzierbar seien. Dies sei bei dem ihm verkauften Fahrzeug, nämlich beim Kraftstoffverbrauch, nicht der Fall. Ein vom Gericht bestellter Gutachter hat das bestätigt. Der Händler muss den Kaufpreis zurückzahlen, abzüglich eines Betrages für die zwischenzeitliche Nutzung des Autos durch den Kläger.
Neue Pkw-Modelle verbrauchen mehr Sprit als Herstellerangaben
Eine neue Studie der International Council on Clean Transportation (ICCT) hat festgestellt, dass neue Pkws 2017 bis zu 39% mehr Sprit verbrauchen als der Herstellen angegeben hat. Im Jahr 2015 waren es sogar bis zu 42% mehr. Für Neuwagenkäufer ist es ein großes Ärgernis, wenn der Wagen tatsächlich mehr verbraucht als zuvor versprochen wurde.
BGH: Eine Abweichung von 10% reicht aus
Laut dem Bundesgerichtshof ist eine Abweichung von 10% ausreichend, um einen Mangel feststellen zu können. Der Mehrverbrauch wird als ein wesentlicher Mangel angesehen, dies berechtigt den Kunden die Minderung des Kaufpreises zu verlangen oder vom Kaufvertrag zurücktreten, sowie den Schadensersatz geltend zu machen.
Das Prüfverfahren
Dass die Herstellerangaben und der tatsächliche Verbrauch so weit auseinander fällt, liegt unter anderem an dem zur Verbrauchsermittlung vorgeschriebenen Verfahren. Der durchgeführte Europäische Fahrzyklus (NEFZ) ließ den Herstellern viele Freiheiten, die sie systematisch zur Verbesserung der Verbrauchswerte ausnutzten. Ab September 2018 gilt das strengere Prüfverfahren WLTP. Der Verbrauchswert wird dabei für jede Ausstattungsvariante angegeben und nicht wie bisher für eine Ausstattungsvariante.
Wie überprüfe ich den Mehrverbrauch an meinem Wagen?
Es ist ratsam den Mehrverbrauch zu dokumentieren und Indizien zu sammeln. Ein Beispiel dafür sind Fotos vom Bordcomputer mit dem Durchschnittsverbrauch oder Fahrtenbücher mit den entsprechende Tankquittungen. Das eigene Fahrprofil muss dabei mit den Herstellerangaben angepasst werden. Besonders gut lässt sich der Verbrauch ermitteln, wenn Sie mit vollem Tank 100 bis 200 Kilometer eine gemischte Strecke fahren. Das Protokoll ist bei außergerichtlichen Entscheidung hilfreich, um den Mangel zu untermauern.
Erhalte ich bei Erfolg den vollen Kaufpreis?
Bei einer Rückabwicklung wird eine Nutzungsentschädigung vom Kaufpreis abgezogen. Die Rückabwicklungsansprüche verjähren nach drei Jahren nach Kenntis des Mangels, also des Mehrverbrauchs ihres PKW.
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