
Hier finden Sie einen Überblick über den aktuellen Bußgeldkatalog, welcher für das Bußgeldverfahren gilt.
Das Bußgeldverfahren ein Verfahren zur Ahndung von Ordnungswidrigkeiten. Die Vorgehensweise ist im Gesetz über Ordnungswidrigkeiten (OWiG) geregelt.
Ein Bußgeldverfahren kann neben einem Bußgeld zwischen 5 Euro und einigen Millionen Euro noch zusätzliche Sanktionen beinhalten. So sind im Straßenverkehrsrecht ein Fahrverbot oder ein Eintrag im Fahreignungsregister beim Kraftfahrt-Bundesamt möglich. In anderen Gesetzen ist die Einziehung von „Gegenständen, auf die sich die Straftat oder die Ordnungswidrigkeit bezieht“ vorgesehen. Weiterhin ist die Einziehung von Gegenständen, die zu ihrer (der Ordnungswidrigkeit) Begehung oder Vorbereitung gebraucht worden oder bestimmt gewesen sind möglich.
Das Bußgeldverfahren gliedert sich grob in drei Abschnitte.
- Im Vorverfahren, dem ersten Abschnitt, ermittelt die Verwaltungsbehörde das Delikt und ahndet mit dem Bußgeldbescheid.
- Der zweite Abschnitt ist das Zwischenverfahren, in dem die Verwaltungsbehörde über einen Einspruch gegen den Bußgeldbescheid selbständig entscheidet und gegebenenfalls den Vorgang dann an die Staatsanwaltschaft übergibt.
- Das gerichtliche Verfahren ist schließlich der dritte Abschnitt. Hier entscheidet in erster Instanz das Amtsgericht und bei Rechtsbeschwerden das Oberlandesgericht. Diese drei Abschnitte sind weiter untergliedert.
Die Person, gegen die sich ein Bußgeldbescheid richtet, wird als Betroffener bezeichnet.
FAQ: Fragen und Antworten zum Bußgeldbescheid
Eine der wichtigsten Fristen beim Bußgeldbescheid ist die Verjährungsfrist. Sie beträgt drei Monate, wobei der Postausgang bei der Behörde entscheidend ist.
Es kann vier bis acht Wochen dauern, bis ein Bußgeldbescheid nach der Ordnungswidrigkeit ankommt. Dauert es länger als drei Jahre, können Sie sich freuen da Verjährung eingetreten ist.
Ab Zustellung des Bescheids, haben Sie zwei Wochen Zeit, gegen diesen Einspruch einzulegen.
Da Sie nicht dazu verpflichtet sind, den Anhörungsbogen auszufüllen, müssen Sie in der Regel mit keinen Konsequenzen rechnen, wenn Sie die Frist nicht einhalten.
Ja! Wir gehen davon aus, dass Bußgeldbescheide udn Fahrverbote ab April 2020 erfolgreich angefochten werden, da die Reform der StVO gegen das Zitigebot verstößt. Lesen Sie mehr dazu HIER
Bei Problemen bei Ihrem Bussgeldverfahren oder Bescheid stehen wir Ihnen gerne zur Seite. Rufen Sie uns an oder schreiben über das Kontaktformular.
Ansprechpartner:
Grit Rahn, Rechtsanwältin
Verkehrsrecht, Strafrecht, Arbeitsrecht, Versicherungsrecht
Rechtsanwältin Grit Rahn
Frau Rechtsanwältin Rahn studierte Rechtswissenschaften an der Universität Potsdam und absolvierte ihr Referendariat am Brandenburgischen Oberlandesgericht und in Südafrika – Kapstadt.
Seit 2011 ist sie zugelassene Rechtsanwältin.
Nach dem Referendariat bis zum Wechsel in die Kanzlei JUSTUS Rechtsanwälte war Frau Rechtsanwältin Rahn in einer Potsdamer Kanzlei tätig. Hier betreute sie die Dezernate Verkehrsrecht (insbesondere Personenschaden und Kfz-Kaufgeschäfte) und Arbeitsrecht.
Frau Rahn absolvierte 2013/2014 erfolgreich die theoretische Ausbildung zur Fachanwältin für Verkehrsrecht und ist seit über 10 Jahren Spezialistin in allen Fragen des Verkehrsrechts und Verkehrsstrafrechts.
Frau Rahn ist Mitglied der Rechtsanwaltskammer Brandenburg und seit 2011 Privatdozentin für die Ausbildung von Rechtsfachwirten/innen mit Schwerpunkt Strafrecht und Strafverfahrensrecht bei der Urania Schulhaus GmbH.