Fahrerflucht – Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort strafbar Unter Fahrerflucht versteht man ein Delikt im Straßenverkehr welches in § 142 StGB geregelt ist. Wer sich als Beteiligter nach einem Unfall im Straßenverkehr vom Unfallort entfernt ohne seine Identifikation möglich zu machen macht sich dabei strafbar. Einen Zettel unter dem Scheibenwischer des […]
Fahrerflucht
Die Fahrerflucht
also das sich Entfernen nach einem Unfall vom Ort des Geschehens, ohne mit dem Opfer oder zumindest der Polizei zu sprechen, ist eine Straftat mit verhältnismäßig hohem Strafmaß und kein Kavaliersdelikt. Selbst wer guten Willens ist und seine Kontaktdaten am Unfallort hinterlässt, kann sich u.U. wegen Unfallflucht strafbar machen.
Definition der Fahrerflucht oder Unfallflucht
In § 142 Strafgesetzbuch (StGB) definiert der Gesetzgeber den Tatbestand der „Unerlaubten Entfernung vom Unfallort“ und dessen Strafmaß. Das unerlaubte Entfernen vom Unfallort ohne anderen Betroffenen nötige Auskünfte zu übermitteln und zusammen den entstandenen Schaden zu begutachten – oder umgangssprachlich auch als „Fahrerflucht“ bezeichnet – wird gemäß § 142 Absatz 1 Strafgesetzbuch (StGB) „mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft“.
Weiterhin schreibt die Rechtsprechung vor, dass Beteiligte am Unfallort eine angemessene Zeit lang warten müssen, wenn Sie dort niemanden antreffen. Tagsüber sollte die Wartezeit mindestens 30 Minuten betragen. Erscheint auch dann niemand, muss in jedem Fall die Polizei verständigt werden. Tun Unfallbeteiligte dies nicht und fertigen nur ein Schriftstück an, begehen sie immer noch Fahrerflucht.
Für eine Strafmilderung muss sich ein Unfallbeteiligter innerhalb von 24 Stunden melden, beispielsweise bei einer Polizeidienststelle, und die nötigen Angaben machen. Dadurch kann im Einzelfall sogar völlig von einer Strafe wegen Unfallflucht abgesehen werden.
Im Folgenden finden Sie Artikel, Urteile und Beispielsfälle zur Fahrerflucht.
Wir sind spezialisiert auf das Verkehrsrecht und Verkehrsstrafrecht und beraten Sie gern im Rahmen einer kostenfreien Erstberatung.
Verkehrsrecht, Strafrecht, Arbeitsrecht, Versicherungsrecht
Rechtsanwältin Grit Rahn in Berlin und Potsdam
- Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Potsdam
- Referendariat am Brandenburgischen Oberlandesgericht und Kapstadt/Südafrika
- 2010 Assessorin in einer bundesweit tätigen auf dem Gebiet des Verkehrsrechts spezialisierte Anwaltskanzlei
- 2011 Zulassung als Rechtsanwältin
- 2011 bis 2015 angestellte Anwältin in einer auf Verkehrsrecht spezialisierten Kanzlei in Potsdam
- 2016 bis 2017 Elternzeit
- seit Juni 2017 angestellte Rechtsanwältin der Kanzlei JUSTUS Rechtsanwälte
- seit 2011 Privatdozentin für die Ausbildung von Rechtsfachwirten/innen mit Schwerpunkt Strafrecht und Strafverfahrensrecht bei der Urania Schulhaus GmbH
- 2013 bis 2014 theoretische Fachanwaltsausbildung zur Fachanwältin für Verkehrsrecht
- Mitglied der Rechtsanwaltskammer Brandenburg
Rechtsanwalt Michael Kraft
Nach dem Abitur absolvierte Rechtsanwalt Kraft eine Ausbildung zum Groß- und Außenhandelskaufmann.
Anschließend studierte er in Konstanz Jura und absolvierte das Referendariat in Karlsruhe.
Seit 1998 ist er als Rechtsanwalt zugelassen.
Rechtsanwalt Michael Kraft setzt seine Tätigkeitsschwerpunkte in den Rechtsgebieten Verkehrsrecht, Vertragsrecht und Versicherungsrecht und bringt viel Prozesserfahrung und hervorragende Expertise mit.
Rechtsanwalt Kraft hat 2018 den Fortbildungskurs zum Fachanwalt für Versicherungsrecht erfolgreich absolviert.
Studium der Rechtswissenschaften und Mathematik in Göttingen und Wien. Referendariat in Berlin.
Zulassung zum Rechtsanwalt im Oktober 2002.
Rechtsanwalt Steffan ist Inhaber der Kanzlei JUSTUS Rechtsanwälte
und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht.
Seit Beginn seiner anwaltlichen Tätigkeit ist Herr Steffan in den Rechtsgebieten Bankrecht und Kapitalmarktrecht, Versicherungsrecht, Arbeitsrecht und Bau- und Immobilienrecht tätig.
Hier hat er die Fachanwaltslehrgänge zum
- Fachanwalt für Arbeitsrecht,
- Fachanwalt für Bau – und Architektenrecht,
- Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht,
- Fachanwalt für Versicherungsrecht
erfolgreich absolviert.