Abgasskandal – Drohende Stilllegung betroffener Pkws
Die vom Abgasskandal betroffenen Pkw-Besitzern stecken zunehmend in dem Dilemma, ob sie das Software Update aufspielen und so möglicherweise Schäden am Motor in Kauf nehmen oder jedoch die Stilllegung ihres Fahrzeugs riskieren sollten. Denn wer sich weigert das Software Update aufspielen zu lassen, dem droht der Verlust der Zulassung.
Sofortvollzug durch Behörden führt zur sofortigen Stilllegung des Fahrzeugs
Die Kfz-Zulassungsstellen gehen immer mehr dazu über vom betroffenen Pkw-Besitzer die Bestätigung der Mängelbeseitigung einer autorisierten Vertragswerkstatt zu verlangen, ansonsten folgen kostenpflichtige Maßnahmen und der Betrieb des Fahrzeugs im öffentlichen Straßenverkehr wird gemäß § 3 Abs. 1 FZV untersagt.
Dies ist extrem problematisch, da viele Besitzer auf ihr Auto angewiesen sind und man als Betroffener keine geeignet Gegenwehr in der Hand hat. Die Behörden ordnen die Stilllegung der Pkws oft mit Sofortvollzug gem. § 80 Abs. 2 Nr. 4 VwGO an, wogegen der Betroffene lediglich Widerspruch oder einen Eilantrag beim zuständigen Verwaltungsgericht einlegen kann, welcher jedoch nicht die sofortige Aufhebung der Stilllegung herbeiführt. Auch ein Hinweis auf die schwebenden zivilgerichtlichen Rückforderungsprozesse helfen hier nicht weiter, da keine Vorgreiflichkeit im Sinne von § 94 VwGO besteht.
Drittschützende Funktion durch Bescheid des Kraftfahrt-Bundesamt
Das Kraftfahrt-Bundesamt forderte die Fahrzeughersteller mittels Bescheid gemäß § 25 Abs.1 und Abs. 2 EG-Fahrzeuggenehmigungsverordnung (EG-FGV) auf, die ursprüngliche Typengenehmigung wieder möglich zu machen. Analog den Regelungen des Bundesrecht-Landesrecht sind die Zulassungsstellen ebenfalls an die Bundesamt-Entscheidung gebunden. Möglicherweise könnte hier durch das Dreiecksverhältnis (Zulassungsstelle, Hersteller, Pkw-Besitzer) der Bescheid auch drittschützende Funktion gegenüber den betroffenen Pkw-Besitzern entfalten. Da die Kfz-Zulassungsstelle nur den Bescheid vom Bundesamt vollzieht, kann man deswegen dagegen Rechtsmittel einlegen und gegen die Stilllegungsverfügung vorgehen.
Wer das Risiko einer Beschädigung seines Motors und der Verschlechterung von Schadensersatz- oder Gewährleistungsansprüche durch Aufspielen des Software-Update nicht tragen möchte, sollte auf jeden Fall gegen Händler oder Hersteller auf Schadensersatz oder Rückabwicklung des Kaufvertrags klagen.
Wenn die Zulassungsbehörde trotz des laufenden Zivilverfahrens die Stilllegung des Fahrzeugs verlangen, sollten sie sich umgehend juristischen Rat suchen um gegen die Stilllegung erfolgreich vorzugehen.
Justus rät:
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