Der Fachanwalt für Verkehrsrecht wurde von der Satzungsversammlung der Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) eingeführt.

Rechtsanwälte können den Titel Fachanwalt für Verkehrsrecht erwerben, wenn sie entsprechende fachliche Kenntnisse nach § 14d der Fachanwaltsordnung (FAO) (üblicherweise durch erfolgreiches Bestehen eines sog. Fachanwalts-Lehrgangs) und eine nach § 5 Abs. 1 lit.k FAO vorgegebene Mindestanzahl von tatsächlich bearbeiteten Fällen nachweisen können. Bearbeitet werden müssen 160 Fälle, davon mindestens 60 gerichtliche Verfahren. Die Fälle müssen sich auf mindestens drei Bereiche der nachfolgenden von 1. bis 4. genannten Bereiche beziehen, davon in jedem dieser Bereiche mindestens 5 Fälle.
Nach § 14 d der Fachanwaltsordnung (FAO) muss ein Fachanwalt für Verkehrsrecht besondere Kenntnisse in folgenden Bereichen des Verkehrsrechts nachweisen:
- Verkehrszivilrecht, insbesondere das Verkehrshaftungsrecht und das Verkehrsvertragsrecht,
- Versicherungsrecht, insbesondere das Recht der Kraftfahrtversicherung, der Kaskoversicherung sowie Grundzüge der Personenversicherungen,
- Verkehrsstraf- und Ordnungswidrigkeitenrecht,
- Recht der Fahrerlaubnis,
- Besonderheiten der Verfahrens- und Prozessführung.
Rechtsanwätin Grit Rahn ist Spezialistin im Verkehrsrecht
JUSTUS Rechtsanwälte ist seit fast 10 Jahren im Verkehrsrecht und im Verkehrsstraf- und Ordnungswidrigkeitenrecht tätig.
Rechtsanwältin Rahn ist auf das Verkehrsrecht spezialsiert, hat die theretischen Teil der Fachanwaltsausbildung erfüllt und beantragt in Kürze den Titel Fachanwalt für Verkehrsrecht. Sie berät vertritt Sie gern in Berlin und Brandenburg, insbesondere Potsdam, Pankow, Wedding und Mitte.