Anspruch auf einen Anwalt nach unverschuldeten Verkehrsunfall

Wer unverschuldet in einem Verkehrsunfall verwickelt wurde, so stehen dem Geschädigten diverse Positionen an Schadenersatz zu. Nach einem Verkehrsunfall stellt sich der Geschädigte oft die Frage, ob er einen Rechtsanwalt beauftragen kann und wer für die Rechtsanwaltskosten aufkommt.
Erstattungsanspruch Rechtsanwaltskosten
Hat ein Unfallgegner den Unfall verursacht, so tragen er und seine Kfz-Haftpflichtversicherung auch die Rechtsanwaltskosten. Denn diese Kosten dienen – ebenso wie die Einschaltung eines Sachverständigen – der zweckentsprechenden Rechtsverfolgung. Im häufiger versuchen Kfz-Haftpflichtversicherungen jedoch die Erstattung der Rechtsanwaltskosten mit der Begründung abzulehnen, dass es sich um einen „einfach gelagerten Fall” handeln würde. Hierzu hat die Rechtsprechung bereits klar Position bezogen:
„Auch bei einfachen Verkehrsunfallsachen ist die Einschaltung eines Rechtsanwalts von vornherein als erforderlich anzusehen. Gerade die immer unüberschaubarere Entwicklung der Schadenspositionen und der Rechtsprechung zu den Mietwagenkosten, Stundenverrechnungssätzen u.ä. lässt es geradezu als fahrlässig erscheinen, einen Schaden ohne Einschaltung eines Rechtsanwalts abzuwickeln.“ (OLG Frankfurt am Main, Urteil vom 01.12.2014 – 22 U 171/13)
Auch das Amtsgericht Eisenach (Urteil vom 17.11.2016 – 57 C 175/16) erwidert auf dieses Argument, dass die Verkehrsunfallregulierung heutzutage kein „einfach gelagerter Fall” mehr sein kann wie folgt:
„Angesichts der mittlerweile herrschenden Regulierungs- respektive Nichtregulierungspraxis der Automobilversicherungswirtschaft, […], stellt sich die Frage, ob es überhaupt noch einfach gelagerte Verkehrsunfälle gibt.“
Wichtig ist, der Geschädigte eines Verkehrsunfalls muss nicht bevor er einen Anwalt oder Fachanwalt für Verkehrsrecht beauftragt, die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers zur Unfallregulierung erst auffordern. Vielmehr hat der Geschädigte aus Gründen der Waffengleichheit von Beginn an, einen Anspruch auf Hinzuziehung eines Rechtsanwaltes.
JUSTUS rät:
Wenden Sie sich sofort nach einem Unfall an einen Spezialisten für die Abwicklung von Verkehrsunfällen. Das gilt auch für Unfälle, die auf den ersten Blick eindeutig und einfach erscheinen. Für eine ausführliche Beratung wenden Sie sich an unsere spezialiseirten Rechtsanwälte. Für eine Erstberatung durch unsere Kanzlei, welche auch die Deckungsanfrage bei Ihrer Rechtsschutzversicherung umfasst, schreiben Sie uns bitte über das Kontaktformular an. Gern können Sie sich auch sofort unverbindlich per Email oder per Telefon an uns wenden.
Ansprechpartner:
Verkehrsrecht, Strafrecht, Arbeitsrecht, Versicherungsrecht
Rechtsanwältin Grit Rahn in Berlin und Potsdam
- Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Potsdam
- Referendariat am Brandenburgischen Oberlandesgericht und Kapstadt/Südafrika
- 2010 Assessorin in einer bundesweit tätigen auf dem Gebiet des Verkehrsrechts spezialisierte Anwaltskanzlei
- 2011 Zulassung als Rechtsanwältin
- 2011 bis 2015 angestellte Anwältin in einer auf Verkehrsrecht spezialisierten Kanzlei in Potsdam
- 2016 bis 2017 Elternzeit
- seit Juni 2017 angestellte Rechtsanwältin der Kanzlei JUSTUS Rechtsanwälte
- seit 2011 Privatdozentin für die Ausbildung von Rechtsfachwirten/innen mit Schwerpunkt Strafrecht und Strafverfahrensrecht bei der Urania Schulhaus GmbH
- 2013 bis 2014 theoretische Fachanwaltsausbildung zur Fachanwältin für Verkehrsrecht
- Mitglied der Rechtsanwaltskammer Brandenburg
Rechtsanwalt Michael Kraft
Nach dem Abitur absolvierte Rechtsanwalt Kraft eine Ausbildung zum Groß- und Außenhandelskaufmann.
Anschließend studierte er in Konstanz Jura und absolvierte das Referendariat in Karlsruhe.
Seit 1998 ist er als Rechtsanwalt zugelassen.
Rechtsanwalt Michael Kraft setzt seine Tätigkeitsschwerpunkte in den Rechtsgebieten Verkehrsrecht, Vertragsrecht und Versicherungsrecht und bringt viel Prozesserfahrung und hervorragende Expertise mit.
Rechtsanwalt Kraft hat 2018 den Fortbildungskurs zum Fachanwalt für Versicherungsrecht erfolgreich absolviert.
Studium der Rechtswissenschaften und Mathematik in Göttingen und Wien. Referendariat in Berlin.
Zulassung zum Rechtsanwalt im Oktober 2002.
Rechtsanwalt Steffan ist Inhaber der Kanzlei JUSTUS Rechtsanwälte
und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht.
Seit Beginn seiner anwaltlichen Tätigkeit ist Herr Steffan in den Rechtsgebieten Bankrecht und Kapitalmarktrecht, Versicherungsrecht, Arbeitsrecht und Bau- und Immobilienrecht tätig.
Hier hat er die Fachanwaltslehrgänge zum
- Fachanwalt für Arbeitsrecht,
- Fachanwalt für Bau – und Architektenrecht,
- Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht,
- Fachanwalt für Versicherungsrecht
erfolgreich absolviert.