Messgerät PoliScan Speed oft fehlerhaft

Das Messgerät PoliScan Speed überschreitet bei Messungen häufig die zugelassene Messfehlergrenze. Dies hat nun auch das AG Mannheim mit Beschluss vom 29.11.2016 (21 OWi 509 JS 35740/15) festgestellt und daraufhin ein Verfahren wegen einer Verkehrsordnungswidrigkeit gegen eine Autofahrerin eingestellt. Durch die viel zu hohe Fehlerquote erlischt laut dem AG die notwendige Eichung des Geräts.
PoliScan Speed
Das Gerät befindet sich in Berlin und Umgebung häufig auf Autobahnen nördlich von Berlin. Beim Messen weist es verschiedene Fehlerquellen auf und wurde deswegen schon durch mehrere Urteile von beispielsweise dem AG Aachen und AG Herford in Frage gestellt. Auch verschiedenste Fahrversuche zeigten, dass eine eindeutige und zweifelsfreie Messzuordnung nicht möglich ist, jedoch will der Hersteller nicht preisgeben, wie die Geschwindigkeit durch das Gerät genau ermittelt wird.
Die Entscheidung des Amtsgerichts
Das AG Mannheim nahm nun Stellung zu einem Messfehler dieses Geräts. Der angeklagten Autofahrerin wurde eine erhöhte Geschwindigkeit auf der A61 vorgeworfen. Dies war mit einem Lasergerät der Firma Vitronic PoliScan Speed PS ermittelt worden, was grundsätzlich als standardisiertes Messverfahren angesehen wird, da unter gleichen Bedingungen gleiche Ergebnisse erzielt werden.
Häufig genügt den OLGs die Zulassungsprüfung der Geräte durch die Physikalisch-Technische Bundesanstalt (PTB). Eine Beweisführung zu der Fehlerhaftigkeit der Messung bleibt dem Angeklagten deshalb oft verwehrt, da er auch keinen Zugriff auf die Messdaten erlangen kann.
In diesem Fall stellte ein Sachverständiger deutliche Abweichungen von den Anforderungen an das Gerät fest, welche eigentlich durch die Physikalisch-Technische Bundesanstalt (PTB) hätten überprüft werden müssen.
Laut dem Gericht, entsprach das Messgerät bei der Messwertermittlung nicht der Bauartzulassun. Deswegen sollte man bei jeder Messung prüfen, ob die Ermittlung der Daten, welche zur zur Messwertbildung beitragen den offiziellen Anforderungen nachkommen.
Justus rät:
Sie sind geblitzt worden? Wir bieten Ihnen eine kostenfreie Erstberatung
Lassen Sie die Ordnungswidrigkeit bezüglich einer Geschwindigkeitübertretung von einem spezialisierten Rechtsanwalt/in rechtlich prüfen. Fehler können z.B. durch Akteneinsicht aufgedeckt werden, wodurch Ihnen die Bezahlung der Strafen erspart werden würde.
Wir bieten Ihnen die Erstberatung in Verkehrsrechtssachen kostenfrei an. Gern können Sie einfach ihren Bußgeldbescheid oder Verwarnung direkt zu uns senden oder hier vorbeibringen. In der Regel übernimmt dei Rechtsschutzversicherung die Kosten des Verfahrens.