Top 10 der Rechtsirrtümer im Verkehrsrecht

Auch schlechte Radarfotos überführen Raser
Nein. Erweist sich die Aufnahme als unscharf, bestehen Chancen auf einen Freispruch. So hob das OLG Hamm das Urteil eines Amtsrichters auf, der auf Grund eines relativ undeutlichen Fotos 150 Euro Geldstrafe und ein einmonatiges Fahrverbot verhängt hatte. Lesen Sie mehr dazu HIER
Querparken mit dem Smart ist verboten
Falsch. Gegen einen Bußgeldbescheid können Sie nach anwaltlicher Prüfung Einspruch einlegen. Laut BGH ist es wichtig, dass der fließende Verkehr nicht behindert und der Parkraum optimal genutzt wird.
Hunde dürfen nicht ins Taxi?
Sie dürfen! Weigert sich ein Taxichauffeur, einen Fahrgast samt Vierbeiner mitzunehmen, droht ihm ein Bußgeld. (OLG Hamm, Az. 3 Ss OWi 61/92)
Alkoholisierte Radfahrer verlieren den Führerschein?
Ja. Ab 1,6 Promille gelten auch Radfahrer als absolut fahruntüchtig. Sie sind ihren Führerschein los und müssen zum Idiotentest (MPU) (BVerwG Leipzig, Az. 3 C 32.07). Lesen Sie mehr dazu HIER
Wer auffährt hat Schuld oder wenn es hinten kracht gibts vorne Geld
Das stimmt so nicht. Es gibt lediglich einen Anscheinsbeweis hierfür. Das heißt, der Auffahrende muss beweisen, dass der vor ihm Fahrende die Schuld für den Unfall trägt. Je nach Fall haftet der Vordermann sogar für den Gesamtschaden des Unfalls. (OLG Frankfurt am Main, Az. 3 U 220/05)
Parklücke freizuhalten ist nicht erlaubt
Wer zuerst kommt, parkt zuerst. Stellt man sich dem einparkenden Auto in den Weg, so ist dies Nötigung. Wer vorwärts in eine Lücke stößt, obwohl ein Auto gerade rückwärts einparken will, handelt ebenfalls rechtswidrig.
Telefonieren bei Rot und ausgeschlatetem Motor?
Ist erlaubt. So urteilte dass OLH Hamm. Grundsätzlich ist es einem Autofahrer zwar untersagt, das Handy zu benutzen, jedoch nicht, wenn der Motor ausgeschaltet ist. Lesen Sie heirzu mehr HIER
To be continued….