Autounfall – Wer zahlt den Schaden danach?
Wenn Sie unverschuldet Opfer eines Verkehrsunfalls wurden, ergeben sich diverse
Ansprüche gegen die Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung des anderen Unfallbeteiligten.
Wenn Sie keine Mitschuld am Unfallhergang tragen, muss die Haftpflichtversicherung
Ihres Unfallgegners die Kosten für den Verkehrsrechtsanwalt übernehmen.

Feststellung der Höhe
Wenn Sie unschuldig in einen Unfall verwickelt wurden, wird der Schaden an Ihrem
Fahrzeug so reguliert, als wäre der Unfall nie passiert.
Jedoch sollten Sie als Geschädigter des Unfall so schnell wie möglich für die
Beweissicherung mit Hilfe eines Fachmanns die Höhe des Schadens feststellen lassen.
Wenn der Schaden über 800 Euro liegt, ist es empfehlenswert einen freien KFZ-Sachverständigen
zu kontaktieren. Wenden Sie sich für eine Begutachtung des Schadens
auf keinen Fall an die Versicherung der Gegenseite. Diese Versicherung wird ihre eigenen
Interessen verfolgen und somit einen möglichst geringen Schaden feststellen lassen
wollen.
Sollte der Schaden ein sogenannter Bagatellschaden sein, also unter 800 Euro liegen,
lassen Sie sich am Besten einen Kostenvoranschlag mit Fotos des Autos von einer
Werkstatt Ihrer Wahl machen. Die Kosten für die Begutachtung trägt dabei die
gegnerische Versicherung.
Reparaturkosten nach einem Autounfall
Auf der Basis des erstellten Gutachtens/ Kostenvoranschlags muss die Versicherung der
Gegenseite die Reparatur Ihres Wagens in einer Werkstatt Ihrer Wahl übernehmen.
Um die Kosten gleich abrechnen zu können, verlangen Sie am Besten von der
Versicherung eine schriftliche Reparaturkostenübernahmeerklärung,
Wenn das Fahrzeug einem wirtschaftlichen Totalschaden unterlaufen ist, dann erhalten
Sie anstelle eine der Erstattung der Reparaturkosten den Widerbeschaffungsaufwand.
[Wiederbeschaffungswert (Wert des Fahrzeugs eine Sekunde vor dem Unfall) abzüglich
des Restwertes (Wert des Fahrzeugs eine Sekunde nach Autofall)].
Wenn Sie das Auto nicht reparieren lassen wollen, können Sie eine Abrechnung auf Basis
des Gutachtens oder des Kostenvoranschlags abzurechnen (sog. fiktive Abrechnung).
Ihnen wird dann der Nettoreparaturschaden aus Gutachten oder Kostenvoranschlag
gezahlt. Die Grenze der Höhe des Schadensersatzes ist der Wiederbeschaffungswert des
Autos.
Weitere Ansprüche die wir für Sie durchsetzen können
Natürlich können Sie auch die Zahlung von Nebenkosten (Abschleppkosten,
Ummeldekosten, Standgebühren, Umbaukosten, Telefon- und Portokosten etc.),
gegebenenfalls Nutzungsausfall des Fahrzeugs, Kosten für einen Mietwagen, die vom Gutachter gegebenenfalls festgestellte Wertminderung des Fahrzeugs und Ihre
Anwaltskosten von der gegnerischen Versicherung verlangen.
Achtung: Stundenverrechnungssätzen werden oft von Versicherungen gekürzt
Auch das OLG Frankfurt warnt Betroffene:
„Auch bei einfachen Verkehrsunfallsachen ist die Einschaltung eines Rechtsanwalts von
vornherein als erforderlich anzusehen. Gerade die immer unüberschaubarere Entwicklung
der Schadenspositionen und der Rechtsprechung (…) lässt es gerade als fahrlässig
erscheinen, einen Schaden ohne Einschaltung eines Rechtsanwalts abzuwickeln“ – OLG
Frankfurt, Urteil vom 01.12.2014, Az. 22 U 171/13
Justus rät:
Denken Sie unbedingt an die Sicherung der Beweise direkt nach dem Autounfall.
Machen Sie am Besten Fotos von der Unfallstelle, den weiteren wichtigen örtlichen
Gegebenheiten und versuchen Sie Daten von anderen Personen als Zeugen zu sichern.
Leider haben die gegnerischen Versicherung immer ein überwiegendes Interesse an einer
möglichst geringen Zahlung. Trauen Sie sich und nehmen Sie sich bei einem Schaden
nach einem Autounfall einen Anwalt, um eine gerechte Entschädigung zu bekommen!
Kostenfreie Erstberatung:
Für eine Erstberatung durch einen spezialisierten Rechtsanwalt schreiben Sie uns über
das Kontaktformular oder rufen uns direkt an. Die Erstberatung, welche auch eine
Anfrage bei ihrer Rechtsschutzversicherung umfasst, ist für Sie kostenfrei.