BGH zu Unfall in Waschstraße: keine automatische Haftung des Betreibers

Zwei große Gefahrenquellen führen immer häufiger zu Unfällen in Waschanlagen:
durch Fehlverhalten von Fahrzeugführern oder durch Computerfehler der Autosoftware kann es zu erheblichen Schäden kommen.
Der BGH stellte nun fest, dass dafür der Waschanlagenbetreiber nicht automatisch verantwortlich ist.
Unfall in der Waschstraße
Bei automatische Waschstraßen wird das Auto ohne Steuerungsmöglichkeiten des Fahrers, jedoch in dessen Beisein, auf Schienen durch die Anlage befördert. Der Grundsatz dabei lautet: nicht selbst lenken und nicht bremsen!
Hier hatte ein Kunde den Betreiber einer Waschstraße auf ca. 1200 Euro Schadenersatz verklagt. Ein vorherige Nutzer der Waschanlage hatte auf die Bremse getreten, wobei das Fahrzeug vom Band herunter rutschte, dieses jedoch weiter lief. Somit wurde das Fahrzeug des Klägers auf das Auto des Vordermanns geschoben und das nächste Auto fuhr ihm von hinten auf.
Der Zug durch die Instanzen
Das Amtsgericht gestand dem Kläger Schadensersatz seitens des Anlagenbetreibers zu, wobei das Landgericht jedoch die Klage abwies, da keine Fehlfunktion der Waschanlage vorgelegen hatte, sondern ein Fehlverhalten des vorausfahrenden Fahrzeugführers. Somit ging der Fall durch alle Instanzen und zum BGH (Az. VII ZR 251/17):
Laut dem Bundesgerichtshof trifft den Betreiber der Anlage keine Schuld, wenn er ausreichend auf die Gefahr eines selbstständigen Bremsens hingewiesen hat. Dabei muss nicht immer nur der Mensch der Auslöser für Fehlfunktionen sein. Des Wegen muss im folgenden Fall festgestellt werden, ob hier ausreichend gewarnt wurde.
Um dies zu klären, wird der Fall an das Landgericht zurückgegeben.
Konsequenzen entstehen jedoch jetzt schon für Betreiber von Waschanlagen: ab sofort sollten diese gut sichtbar Schilder mit Hinweisen auf mögliche Gefahren durch eigenständiges Bremsen aufstellen. Ansonsten machen sich Betreiber Schadenersatzpflichtig.
Justus rät:
Denken Sie unbedingt an die Sicherung der Beweise direkt nach dem Geschehen. Machen Sie am Besten Fotos von der Unfallstelle, den weiteren wichtigen örtlichen Gegebenheiten und versuchen Sie Daten von anderen Personen als Zeugen zu sichern.
Leider haben die gegnerischen Versicherung immer ein überwiegendes Interesse an einer möglichst geringen Zahlung. Trauen Sie sich und nehmen Sie sich bei einem Schaden nach einem Autounfall einen Anwalt, um eine gerechte Entschädigung zu bekommen!
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