Schmerzensgeld nach Unfall

Autounfall – Schmerzensgeld bei Unfall und Personenschaden
Wenn Sie als Geschädigter unverschuldet in einen Verkehrsunfall verwickelt worden sind,
dann haben Sie in der Regel neben dem Autoschaden auch häufig Verletzungen erlitten.
Das daraus resultierende „Schmerzensgeld“ können Sie nach einem Unfall bei der
gegnerischen Haftpflichtversicherung geltend machen.

Schmerzensgeld nach Unfall

Bei einem Unfall ist die Haftpflicht des Schädigers zum Ausgleich von allen Kosten
verpflichtet, die im Zusammenhang mit dem Unfall entstanden sind wie zum Beispiel
Verdienstausfall, Erwerbsminderung, Heilbehandlung etc.
Schmerzensgeld nach einem Unfall stellt dagegen einen gesonderten
Schadenersatzanspruch mit Ausgleich- und Genugtuungsfunktion dar und kann deswegen
neben diesen anderen Ansprüchen gesondert geltend gemacht werden.

Höhe des Schmerzensgeldes
Der Schädiger ist verpflichtet, dem Geschädigten nach dem Unfall eine angemessene
Entschädigung auzuzahlen.
Zur Bestimmung der Höhe des Schadens werden sogenannte Schmerzensgeldtabellen
und Urteilssammlungen als Hilfe genutzt. Jedes Schmerzensgeld wird jedoch im Einzelfall
konkret bemessen, da die Höhe von unterschiedlichen Kriterien abhängig ist z.B.
• psychische oder soziale Folgen
• Dauer der Erkrankung und Folgen zB Arbeitsunfähigkeit
• Umfang der unmittelbaren Verletzungen, wie Knochenbrüche, Fleischwunden etc.
Lassen Sie sich also nicht auf eine pauschale Vergleichs- und Abfindungserklärung der
Versicherung ein. Die Sachverständiger berücksichtigen beim Schmerzensgeld nach
einem Unfall oft nicht die spezielle und individuelle Situation des Betroffenen.

Voraussetzungen für das Schmerzensgeld
Als Geschädigter tragen Sie die Beweislast, dass sie auch wirklich den Schaden
unfallbedingt erlitten haben.
Als Geschädigter sind Sie insgesamt nachweispflichtig für sämtliche
Schadensersatzansprüche und Schmerzensgeldansprüche. Die Beweislast liegt beim
Geschädigten. Es muss also nachgewiesen werden, dass die Schäden, die Sie erlitten
haben, Unfallbedingt sind, damit Schmerzensgeld nach Unfall geltend gemacht werden
kann. Um dies nachzuweisen, können sie beispielsweise Ihren Arzt von der ärztlichen
Schweigepflicht entbinden. Dies ist deswegen hilfreich, weil erst der ärztliche
Behandlungsbericht Aufschluss über die konkreten Verletzungen und die Dauer der
Beeinträchtigung hergibt. Der Bericht ihres Arztes wird nicht nur der Versicherung zur
bereit gestellt, sondern auch Ihrem Anwalt. Versicherung und Anwalt haben insoweit den
selben Sach- und Kenntnisstand bei der Errechnung des Schmerzensgeldes.

Beachten sie, dass die Sachverständiger der Versicherung, welche zahlen muss,
versuchen wird das Schmerzensgeld niedrig zu halten. Man sollte die Bezifferung des
Schmerzensgeldes deswegen nicht allein der Haftpflichtversicherung des Gegners
überlassen, da Sie Gefahr laufen berechtigte Ansprüche zu verlieren.

Auch das OLG Frankfurt warnt Betroffene:
„Auch bei einfachen Verkehrsunfallsachen ist die Einschaltung eines Rechtsanwalts von
vornherein als erforderlich anzusehen. Gerade die immer unüberschaubarere Entwicklung
der Schadenspositionen und der Rechtsprechung (…) lässt es gerade als fahrlässig
erscheinen, einen Schaden ohne Einschaltung eines Rechtsanwalts abzuwickeln“ – OLG
Frankfurt, Urteil vom 01.12.2014, Az. 22 U 171/13

Schmerzensgeld ist Anwaltssache
Daher ist es ratsam, sich bei der Durchsetzung der Ansprüche, welche durch einen
Verkehrsunfall entstanden sind, durch einen Anwalt vertreten zu lassen. Ohne anwaltliche
Hilfe wird es für Sie schwierig werden eine angemessene Schmerzensgeld ausgezahlt zu
bekommen.
Bei einem unverschuldeten Unfall entstehen Ihnen keinen Anwaltskosten, weil auch diese
von der Gegenseite übernommen werden müssen, da sie Teil des Schadenersatzes sind.
Dies gilt auch dann, wenn Sie über keine Rechtsschutzversicherung verfügen.
Unfall mit Mitverschulden
Falls die gegnerische Versicherung eine Mitschuld des Unfallopfers am Unfall behauptet,
sollte man zwingend einen Anwalt einschalten. Falls Ihnen ein Strafverfahren wegen
Körperverletzung droht, sind Sie mit einem Anwalt besser aufgestellt, da er in
Informationen aus der polizeilichen Ermittlungsakte einsehen kann.

Justus rät:
Denken Sie unbedingt an die Sicherung der Beweise direkt nach dem Geschehen.
Machen Sie am Besten Fotos von der Unfallstelle, den weiteren wichtigen örtlichen
Gegebenheiten und versuchen Sie Daten von anderen Personen als Zeugen zu sichern.
Leider haben die gegnerischen Versicherung immer ein überwiegendes Interesse an einer
möglichst geringen Zahlung. Trauen Sie sich und nehmen Sie sich bei einem Schaden
nach einem Autounfall einen Anwalt, um eine gerechte Entschädigung zu bekommen!

Kostenfreie Erstberatung:
Für eine Erstberatung durch einen spezialisierten Rechtsanwalt schreiben Sie uns über
das Kontaktformular oder rufen uns direkt an. Die Erstberatung, welche auch eine Anfrage
bei ihrer Rechtsschutzversicherung umfasst, ist für Sie kostenfrei.

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