Führerscheinentzug und Fahrverbot

Führerschein eingezogen oder Lappen weg?

Der Führerschein wird eingezogen und die Fahrerlaubnis entzogen, soviel zu den Begrifflichkeiten.

Ein paar Kilometer pro Stunde zu schnell unterwegs, zu hohes Punktekonto Flensburg oder ein paar Promille zu viel in der Blutbahn – schon kann der Führerschein eingezogen werden. Besonders ärgerlich ist es dann, wenn Sie das Auto für den täglichen Weg zur Arbeit dringend brauchen oder sogar Ihre Existenz davon abhängt.

Führerschein und Fahrverbot

Der Führerscheinentzug ist das letzte Mittel der Behörden, um einen Verkehrssünder zur Vernunft zu bringen. Damit einher gehen nicht nur empfindliche Geldstrafen, sondern ebenso hohe Folgekosten und eine Einschränkung der Mobilität.

Unterschied zwischen Fahrverbot und Führerscheinentzug

Je nachdem, welches Verkehrsdelikt Sie begangen haben, müssen Sie laut Bußgeldkatalog ein Buß- oder Ordnungsgeld bezahlen und es gibt Punkte in Flensburg. Ein Fahrverbot wird von den Behörden meist zusätzlich verhängt. Gravierende Verstöße gegen die Straßen­verkehrs­ordnung sogar mit einer Freiheitsstrafe geahndet werden.

Der Entzug des Führerscheins droht immer dann, wenn ein Autofahrer eine Straftat im Sinne des Verkehrsrechts begeht, also zum Beispiel alkoholisiert am Steuer sitzt oder nach einem Unfall Unfallflucht begeht. Bei Wiederholungstätern oder wenn jemand die Maximalzahl von 8 Punkten in Flensburg erreicht hat, ist auch ein Führerscheinverlust die Folge.

Ein zeitlich begrenztes Fahrverbot dauert 1 bis maximal 3 Kalendermonate und umfasst alle Fahrzeugarten. Sie müssen Ihren Führerschein bei einer Polizeidienststelle abgeben und erhalten ihn nach Ablauf des Verbots per Post zurück.

Führerscheinentzug bei Geschwindigkeits­überschreitung

Bei leichter Geschwindigkeitsüberschreitung müssen Sie mit einem Bußgeld oder befristeten Fahrverbot rechnen. Werden Sie jedoch mit 31 km/h über dem Tempolimit innerhalb einer Ortschaft geblitzt, müssen Sie einen Monat auf Ihr Auto verzichten. Außerhalb einer Ortschaft liegt die Grenze für ein Fahrverbot im Bußgeldkatalog bei 41 km/h.

Bei Wiederholungstat, also wenn Sie 2-mal im Kalenderjahr mit mindestens 26 km/h zu viel geblitzt worden sind, müssen Sie ebenfalls mit einem Fahrverbot rechnen.

Führerscheinentzug wegen Drogen oder Alkohol am Steuer

Bereits ab 0,3 Promille müssen Sie den Führerschein abgeben, wenn Sie den Verkehr auf besondere Weise gefährden – unabhängig von der Promillegrenze von 0,5. Haben Sie über 1,1 Promille Alkohol am Steuer, wird der Führerschein sofort abgenommen.

Auch Canabis-Konsumenten wird nach dem Gesetz wird der Führerschein entzogen, wenn sich ein Kraftfahrer als ungeeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen erweist. Eine solche „Ungeeignetheit“ liegt im Zusammenhang mit Drogenkonsum vor, wenn der gelegentliche Cannabis-Konsument nicht zwischen Konsum und Fahren trennen kann.

Weiter typische Fälle für die Entziehung des Führerscheins sind:

  • Führerscheinentzug wegen zu vieler Punkte in Flensburg
    Das Konto in Flensburg kann maximal mit 8 Punkten belastet werden.
  • Führerscheinentzug bei Fahrerflucht
    Wenn Sie sich unerlaubt von einem Unfallort entfernen, ist das Fahrerflucht
  • bei Rotlichtverstoß, also wenn Sie eine rote Ampel überfahren. Wenn Sie über eine Ampel fahren, die über 1 Sekunde lang rot ist, müssen Sie neben dem Führerscheinentzug mit einer Geldstrafe oder sogar mit einer Freiheitsstrafe von bis zu 5 Jahren rechnen.
  • Führerscheinentzug während der Probezeit
    Als Fahranfänger wird in der Probezeit zwischen der Art des Verstoßes und der Anzahl an Verkehrsdelikten unterschieden. So wird der Führerschein entweder nach 3 sogenannten A-Verstößen (z.B. Fahrerflucht, Alkohol am Steuer) oder nach 6 B-Verstößen ( z.B. Handy am Steuer, wiederholtes Falschparken oder abgefahrene Reifen) entzogen.

Kann ich Einspruch gegen einen Führerscheinentzug selbst einlegen?

Ja. Wenn Sie einen Bußgeldbescheid bekommen oder Sie mit einem behördlichen Schreiben aufgefordert werden, Ihren Führerschein abzugeben, können dabei immer Fehler passieren. Deshalb haben Sie das Recht zu widersprechen. Allerdings sollten Sie dies form- und fristgerecht tun, da ansonsten der Bescheid bestandskräftig wird, also nicht mehr anfechtbar ist.

Wenn Sie Einspruch erheben, geht Ihr Verfahren von der Verwaltungsbehörde an den Richter über.  Die Frist für einen Widerspruch beträgt in der Regel 14 Tage. Reichen Sie den Einspruch per Fax ein, dann gilt der Zeitpunkt, an dem alle Daten erfolgreich am Empfängergerät angekommen sind. Eine E-Mail oder einfachen Brief sollten Sie nicht senden.

Justus rät:

Im Falle eines drohenden Führerscheinentzugs sollten Sie den Bescheid der Behörde immer durch einen Anwalt prüfen lassen, der sich im Bereich Verkehrsrecht spezialisiert hat. Mit dessen Hilfe sollten Sie dann Einspruch erheben, insbesondere wenn Ihre wirtschaftliche Existenz bedroht ist.

Erstberatung:

Für eine Erstberatung durch unser Spezialistin und Rechtsanwältin für Verkehrsrecht füllen Sie einfach das Kontaktformular aus oder rufen uns an.

 

Grit Rahn
Rechtsanwältin

Verkehrsrecht, Strafrecht, Arbeitsrecht, Versicherungsrecht

Rechtsanwältin Grit Rahn in Berlin und Potsdam

  • Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Potsdam
  • Referendariat am Brandenburgischen Oberlandesgericht und Kapstadt/Südafrika
  • 2010 Assessorin in einer bundesweit tätigen auf dem Gebiet des Verkehrsrechts  spezialisierte Anwaltskanzlei
  • 2011 Zulassung als Rechtsanwältin
  • 2011 bis 2015 angestellte Anwältin in einer auf Verkehrsrecht spezialisierten Kanzlei in Potsdam
  • 2016 bis 2017 Elternzeit
  • seit Juni 2017 angestellte Rechtsanwältin der Kanzlei JUSTUS Rechtsanwälte
  • seit 2011 Privatdozentin für die Ausbildung von Rechtsfachwirten/innen mit Schwerpunkt Strafrecht und  Strafverfahrensrecht bei der Urania Schulhaus GmbH
  • 2013 bis 2014 theoretische Fachanwaltsausbildung zur Fachanwältin für Verkehrsrecht
  • Mitglied der Rechtsanwaltskammer Brandenburg

 

Michael Kraft
Rechtsanwalt

Rechtsanwalt Michael Kraft

Nach dem Abitur absolvierte  Rechtsanwalt Kraft eine Ausbildung zum Groß- und Außenhandelskaufmann.
Anschließend studierte er in Konstanz Jura und absolvierte das Referendariat in Karlsruhe.

Seit 1998 ist er als Rechtsanwalt zugelassen.

Rechtsanwalt Michael Kraft setzt seine Tätigkeitsschwerpunkte in den Rechtsgebieten Verkehrsrecht, Vertragsrecht und Versicherungsrecht und bringt viel Prozesserfahrung und hervorragende Expertise mit.

Rechtsanwalt Kraft hat 2018 den Fortbildungskurs zum Fachanwalt für Versicherungsrecht erfolgreich absolviert.

Knud J. Steffan
Rechtsanwalt

Studium der Rechtswissenschaften und Mathematik in Göttingen und Wien. Referendariat in Berlin.
Zulassung zum Rechtsanwalt im Oktober 2002.
Rechtsanwalt Steffan ist Inhaber der Kanzlei JUSTUS Rechtsanwälte
und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht.

Seit Beginn seiner anwaltlichen Tätigkeit ist Herr Steffan in den Rechtsgebieten Bankrecht und Kapitalmarktrecht, VersicherungsrechtArbeitsrecht  und Bau- und Immobilienrecht tätig.
Hier hat er die Fachanwaltslehrgänge zum

  • Fachanwalt für Arbeitsrecht,
  • Fachanwalt für Bau – und Architektenrecht,
  • Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht,
  • Fachanwalt für Versicherungsrecht

erfolgreich absolviert.

 

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